Die SPD-Landtagfraktion teilt die Bedenken, die der hessische Landesfeuerwehrverband zur geplanten Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) vorgebracht hat. Diese kamen bei der 64. Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Hessen in Willingen noch einmal deutlich zur Sprache. Für die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag war der feuerwehrpolitische Sprecher, Dieter Franz, zu Gast. Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, Dr. h.c. Ralf Ackermann, ging in seinem Bericht auf viele aktuelle Themen ein – u.a. die aktuelle Novelle des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG), die Situation der Leitstellen in Hessen, die Thematik Digitalfunk und die Probleme mit den Schulungskapazitäten an der Landesfeuerwehrschule.
Dieter Franz sagte dazu: „Die SPD teilt die Bedenken von Herrn Dr. h.c. Ackermann an der geplanten Änderung von § 34 (Ausrufung des Katastrophenfalles) und § 12 (11) (Leitung der Gemeindefeuerwehr) im HBKG.“ Nach Ansicht der SPD solle die Feststellung des Katastrophenfalles, wie bisher auch, durch die untere Katastrophenschutzbehörde erfolgen. „Die Neufassung des § 34 HBKG sieht dagegen im Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dass die Feststellung des Katastrophenfalls nur noch im Einvernehmen mit dem hessischen Ministerium des Innern und für Sport (oberste Katastrophenschutzbehörde) erfolgen kann. Diese Änderung einer in der Praxis bewährten Regelung lehnt die SPD-Fraktion ab“, so Franz.
Der zweite Änderungspunkt befasse sich mit den Plänen der schwarz-grünen Landesregierung, kreisangehörigen Gemeinden, die ein eigenes Bauaufsichtsamt haben, die Möglichkeit einzuräumen, die Stelle der Stadtbrandinspektorin oder des Stadtbrandinspektors hauptamtlich zu besetzen. Den aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird hierbei lediglich die Mitbestimmung bei der Besetzung der Stelle durch eine Anhörung zugestanden. „Die SPD-Fraktion hält eine Anhörung als Beteiligungsrecht für zu gering und plädiert dafür, dass die Besetzung einer solchen Stelle nur im Einvernehmen mit den Freiwilligen Feuerwehren passieren sollte“, sagte Dieter Franz.
Es wurde seitens des Landesfeuerwehrverbandes moniert, dass die Kapazitäten der Lehrgangstage an der Landesfeuerwehrschule zu gering seien. Aktive Feuerwehrangehörige müssten lange auf entsprechende Lehrgänge warten, was insbesondere ärgerlich für die Führungskräfte der Feuerwehren ist, die auf ihre entsprechenden Lehrgänge warten müssen. „Die lange Wartezeit auf Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule wirkt auf die aktiven Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden demotivierend. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, forderte Franz.
„Die Förderungen des Landes für Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrhäuser und technische Ausrüstung ist gut und angesichts der konstant hohen Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in den letzten Jahren erheblich ausgebaut worden. Landesweit ist die Personalentwicklung ein großes Problem. Die Novelle zum HBKG unterstreicht hierbei die besondere Verantwortung der Kommunen. Trotz der teuren Imagekampagnen der Landesregierung sind hier keine wesentlichen Verbesserungen erkennbar. Innenminister Beuth brachte eine erneute Anhebung der Altersgrenze ins Spiel (Zurzeit: 65 Jahre mit entsprechender ärztlicher Untersuchung). Angesichts der oft großen körperlichen und psychischen Belastungen sollte dieser Vorschlag vor der Umsetzung intensiv mit den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen diskutiert werden“, sagte Franz abschließend.