Der Gemeindevorstand setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem ersten Beigeordneten (dem allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung) und mindestens einem weiteren Beigeordneten. Mit Ausnahme der hauptamtlichen Mitglieder wird der Gemeindevorstand von der Gemeindevertretung für deren…
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